Es liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma MAIKL GmbH & CO. KG aus Bayerbach vor. Die Firma MAIKL GmbH & CO. KG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Weiss, Wiesmeier und Weiss-Huber aus Pfarrkirchen.
In der Abmahnung lässt die Firma MAIKL GmbH & CO. KG durch die Rechtsanwälte Weiss, Wiesmeier und Weiss-Huber das eBay-Angebot eines Mitbewerbers beanstanden. Betroffen ist das Marktsegment Baugerüste und Gerüstteile.
In der Abmahnung wird gerügt:
Fehlende Widerrufsbelehrung
In der Abmahnung fordern die Rechtsanwälte Weiss, Wiesmeier und Weiss-Huber auf, die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Durch Unterzeichnen der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten, Verbraucherverträge im Internet, insbesondere auf der Internetplattform eBay abzuschließen (also Verträge über jedwede Gegenstände), ohne über das Widerrufsrecht zu belehren. Des Weiteren soll sich der Abgemahnte verpflichten, die entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 755,80 EUR zu überweisen. Für den abgemahnten Verstoß setzen die Rechtsanwälte Weiss, Wiesmeier und Weiss-Huber einen Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 EUR fest.
Es konnte im konkreten Fall nicht empfohlen werden, die der Abmahnung von den Rechtsanwälten Weiss, Wiesmeier und Weiss-Huber beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne Änderung zu unterzeichnen.
Allgemeiner Hinweis: Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sollten stets Ernst genommen und nicht ignoriert werden. Das Verstreichen Lassen der gesetzten Frist kann den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder einer Unterlassungsklage nach sich ziehen. Die damit einhergehenden Kosten können ohne weiteres nochmals so hoch sein, wie die Kosten für die Abmahnung selbst. Reichen Sie die abgeänderte und unterschriebene Unterlassungserklärung erst dann beim gegnerischen Anwalt ein, wenn Sie Ihre Verkaufsangebote überarbeitet und die Verstöße eingestellt haben. Andernfalls droht die Geltendmachung einer Vertragstrafe und eine erneute Abmahnung. Lassen Sie sich daher im Zweifel beraten.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.
Schreibe einen Kommentar